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   BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20   

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https://dejure.org/2021,4983
BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20 (https://dejure.org/2021,4983)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2021 - 1 StR 376/20 (https://dejure.org/2021,4983)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 1 StR 376/20 (https://dejure.org/2021,4983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolglose Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch des wegen Totschlags an seiner Ehefrau Angeklagten; Beweiswürdigung Aufgabe des Tatrichters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 ; StGB § 212
    Erfolglose Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch des wegen Totschlags an seiner Ehefrau Angeklagten; Beweiswürdigung Aufgabe des Tatrichters

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11

    Rechtsfehlerhafter Freispruch (Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit, mangelnde

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20
    Das Revisionsgericht hat es regelmäßig hinzunehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 31. Oktober 2019 - 1 StR 219/17 Rn. 49; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 Rn. 9 und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 7; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).

    Dass sich die Strafkammer auf der Grundlage der erhobenen und rechtsfehlerfrei gewürdigten Beweise aufgrund der insoweit vorgenommenen Gesamtwürdigung (UA S. 24 ff.) schlussendlich keine Überzeugung von einer seitens des Angeklagten vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Tötung der S. hat bilden können, begegnet nach alledem auch mit Blick auf die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (vgl. BGH, Urteile vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11 Rn. 18 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN) keinen durchgreifenden Bedenken.

  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 79/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund von

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20
    Das Revisionsgericht hat es regelmäßig hinzunehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 31. Oktober 2019 - 1 StR 219/17 Rn. 49; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 Rn. 9 und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 7; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 13.10.2020 - 1 StR 299/20

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: erforderliche

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 7; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20
    Dass sich die Strafkammer auf der Grundlage der erhobenen und rechtsfehlerfrei gewürdigten Beweise aufgrund der insoweit vorgenommenen Gesamtwürdigung (UA S. 24 ff.) schlussendlich keine Überzeugung von einer seitens des Angeklagten vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Tötung der S. hat bilden können, begegnet nach alledem auch mit Blick auf die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung (vgl. BGH, Urteile vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11 Rn. 18 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN) keinen durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20
    Das Revisionsgericht hat es regelmäßig hinzunehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 31. Oktober 2019 - 1 StR 219/17 Rn. 49; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 Rn. 9 und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - 1 StR 376/20
    Das Revisionsgericht hat es regelmäßig hinzunehmen, wenn das Tatgericht einen Angeklagten freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 31. Oktober 2019 - 1 StR 219/17 Rn. 49; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 Rn. 9 und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 588/23
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 376/20, Rn. 10 mwN).
  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Ein Urteil kann nur dann keinen Bestand haben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 20.04.2021 - 1 StR 286/20; 11.03.2021 - 3 StR 316/20; 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21, jeweils bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 bei juris, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2021 - 1 StR 286/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 376/20 Rn. 10; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 7, jeweils mwN).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 20.04.2021 - 1 StR 286/20; 11.03.2021 - 3 StR 316/20; 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21, jeweils bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 50/21

    Vergewaltigung (Beweiswürdigung: mögliches Einverständnis des Opfers bei

    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 376/20 Rn. 10; vom 13. Oktober 2020 - 1 StR 299/20 Rn. 7; vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 Rn. 8 mwN und vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 Rn. 7 mwN).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht

    Ein Urteil kann jedoch keinen Bestand haben, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 20.04.2021 - 1 StR 286/20; 11.03.2021 - 3 StR 316/20; 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21, jeweils bei juris; 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 bei juris, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Abweichung von Bedienungsanleitung

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat es regelmäßig hinzunehmen, wenn das Tatgericht einen Betroffenen freispricht, weil es Zweifel an seiner Täterschaft nicht zu überwinden vermag (st.Rspr.; BGH, Urt. v. 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 22.10.2019 - 1 StR 219/17; Urt. v. 29.04.2015 - 5 StR 79/15; v. 12.02.2015 - 4 StR 420/14 und v. 11.08.2011 - 4 StR 191/11, jew. bei juris m.w.N.).
  • BayObLG, 24.09.2021 - 202 StRR 100/21

    Sachlich-rechtliche Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urt. v. 20.04.2021 - 1 StR 286/20; 11.03.2021 - 3 StR 316/20; 11.03.2021 - 3 StR 183/20; 26.01.2021 - 1 StR 376/20; Beschluss vom 14.04.2021 - 4 StR 91/21, jeweils bei juris; Urt. v. 13.10.2020 - 1 StR 299/20 = NStZ-RR 2021, 24; BayObLG, Urt. v. 16.07.2021 - 202 StRR 59/21, bei juris - jeweils m.w.N.).
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